Vorschriften – Digidock Agency (2023)

1. ANWENDUNG

1.1. Digidock – eine Einheit der Locely GmbH – im Folgenden Digidock genannt – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Abweichungen von schriftlichen Anforderungen.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erlangen, selbst bei Kenntnis, nur dann Geltung, wenn Digidock sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die ihrem Sinn und Zweck besser entspricht.

2. ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG

2.1. Grundlage für den Vertragsschluss ist das entsprechende Digidock-Angebot bzw. die Bestellung des Kunden, die den Leistungsumfang und die Vergütung beinhaltet. Angebote von Digidock sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Gibt der Kunde eine Bestellung auf, ist er an diese zwei Wochen ab Eingang bei Digidock gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch Digidock zustande. Die Annahme bedarf der Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung), es sei denn, Digidock erklärt ausdrücklich (z. B. handelt aufgrund der Bestellung), dass es die Bestellung annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der erbrachten Leistungen ergibt sich aus der Bestellung des Kunden bzw. der im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung bzw. Angaben. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Digidock-Dienste müssen vom Kunden überprüft und innerhalb von drei Tagen genehmigt werden. Erfolgen sie nicht rechtzeitig, gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

3.3. Der Kunde stellt Digidock unverzüglich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Sie informiert Sie über alle für die Auftragsdurchführung relevanten Vorgänge, auch wenn diese Umstände erst während der Auftragsdurchführung bekannt werden. Der Kunde trägt die Kosten, die durch Arbeitsverzögerungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben entstehen.

3.4. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf das Bestehen etwaiger Urheberrechte, Markenrechte oder sonstiger Rechte Dritter zu überprüfen. Digidock haftet nicht für die Verletzung dieser Rechte. Wird Digidock wegen einer solchen Verletzung verklagt, wird der Kunde Digidock schad- und klaglos halten; muss sie für alle Unannehmlichkeiten entschädigen, die sich aus den Ansprüchen anderer ergeben.

4. DIENSTLEISTUNGEN DRITTER / INBETRIEBNAHME

4.1. Digidock behält sich das Recht vor, die Leistung nach eigenem Ermessen selbst zu erbringen, zur Erbringung vertraglicher Leistungen Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen und/oder solche Leistungen zu ersetzen („Einkaufsassistent“).

4.2. Einkaufsassistenten werden im eigenen Namen oder im Auftrag des Auftraggebers, in jedem Fall jedoch im Auftrag des Auftraggebers, eingesetzt. Es gelten stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragslieferanten – auch dann, wenn die Kosten der Abwicklung dem Kunden über Digidock in Rechnung gestellt werden müssen. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist fristgerecht zu begleichen; Eine Kürzung des Rechnungsbetrages ist für uns erst nach Erhalt einer Gutschrift des Lieferanten möglich; Sofern die Rechnung bereits überwiesen wurde, erstatten wir die Differenz.

4.3. Digidock wählt Einkaufsassistenten sorgfältig aus und achtet darauf, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. FRIST

5.1. Vereinbarte Termine und Termine sind schriftlich zu notieren bzw. zu bestätigen. Digidock ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Fristen berechtigt den Kunden zur Geltendmachung seiner Rechte jedoch nur, wenn er Digidock eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Frist beginnt mit Zugang des Mahnschreibens bei Digidock.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Verpflichtung zur Leistung einer Verzugsentschädigung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Digidock.

5.3. In jedem Fall verhindern unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen durch Vertragspartner von Digidock – die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins durch Digidock. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Vertragserfüllung erforderlichen Verpflichtungen (z. B. Beibringung von Unterlagen oder Auskünften) im Rückstand ist. In diesem Fall verschiebt sich der vereinbarte Termin mindestens um den Betrag der Verzögerung.

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Digidock ist insbesondere dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn: - die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist oder sich trotz Nachfristsetzung weiter verzögert; - berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen von Digidock keine Vorauszahlung geleistet oder vor Erbringung der Leistung durch Digidock keine ausreichende Sicherheit geleistet hat.

7. TAXI

7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat Digidock Anspruch auf eine Vergütung für jede einzelne erbrachte Leistung. Digidock ist berechtigt, zur Deckung ihrer Aufwendungen Vorauszahlungen zu verlangen.

7.2. Alle Leistungen von Digidock, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Tarif enthalten sind, werden gesondert berechnet. Etwaige Barauslagen, die Digidock entstehen, werden vom Kunden erstattet.

8. ZAHLUNG

8.1. Rechnungen von Digidock sind in bar ohne Abzug ab Rechnungsdatum zahlbar und, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen als vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Digidock.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Forderungsverfolgung verbundenen Kosten und Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Betreibung oder sonstige zur ordnungsgemäßen Rechtsverfolgung erforderliche Kosten, zu tragen.

8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Digidock berechtigt, sämtliche aus anderen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Digidock aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von Digidock schriftlich bestätigt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

9. HAFTUNG

Auf Schadensersatz haftet Digidock im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Geschädigte muss grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

10.1. Der Kunde hat etwaige Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erbringung der Leistung durch Digidock, schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung steht dem Kunden ausschließlich das Recht zu, die Leistung durch Digidock verbessern oder ersetzen zu lassen.

10.2. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt die Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist, die es dem Kunden ermöglicht, alle zur Prüfung und Beseitigung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Digidock hat das Recht, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für Digidock mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist.

10.3. Eine Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Digidock ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung, den Zeitpunkt seiner Entdeckung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge zu beweisen.

10.4. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, fehlerhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschäden oder rechtswidrigem Verhalten, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen seitens Digidock. Entgangener Gewinn oder Deckungsbeitrag können nicht geltend gemacht werden.

10.5. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

10.6. Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert exklusive Mehrwertsteuer.

11. ANWENDBARES RECHT

Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Digidock gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Regelungen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

12. STANDORT UND GERICHTSSTAND

12.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Digidock.

12.2. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Digidock und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von Digidock örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese Version gelten ab dem 20. November 2022.

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Author: Dean Jakubowski Ret

Last Updated: 10/12/2023

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Name: Dean Jakubowski Ret

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Job: Legacy Sales Designer

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